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Auskunftssperre & Namensänderung
Auskunftssperre

Es ist möglich, beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre persönlicher Daten zu deiner Person Dritten gegenüber zu beantragen. Die Auskunftssperre gilt nicht der Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen. Jedoch ist es dann Dritten nicht mehr möglich durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt deine Adresse ect. zu erfragen. Bei allen Auskunftsersuchen wirst du angeschrieben und kannst selber entscheiden, ob die Bekanntgabe deiner Wohnanschrift eine Gefährdung für dich zur Folge haben könnte. Eine solche Auskunftssperre ist zeitlich begrenzt, meist für ein Jahr, kann aber durch einen Antrag, den du rechtzeitig stellen und begründen musst, verlängert werden.

Auch hier musst du dein Anliegen mit Gründen belegen. Vielleicht ist es möglich, dass dir deine Therapeutin, Ärztin, Anwältin ein solches Schreiben ausstellt.

 

Da du ja auch zu anderen Gelegenheiten z.B. deine Wohnanschrift ect. angeben musst, kannst du auch dort jederzeit mitteilen, das du eine Auskunftssperre an Dritte wünschst. Dies gilt etwa bei Telefonanbietern. Auch andere Stellen solltest du informieren, wenn du diesen Schritt zu deiner persönlichen Sicherheit unternimmst. Zum Beispiel die Krankenkasse, das Bafögamt, deinen Vermieter oder ähnliches. Für den Fall, das du umziehen wirst und einen Nachsendeantrag bei der Post stellst, solltest du vorher überprüfen, an wenn die Post dann deine neue Adresse weitergibt.

Jemand der dich wirklich finden will, schreckt nicht davor zurück, auch auf anderen Wegen zu versuchen, deine Wohnanschrift heraus zu finden.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre, dir ein Postschließfach zuzulegen, so dass du dieses als Postadresse angeben kannst. Oder Deine Post lagern zu lassen und diese dann selber beim Postamt abzuholen, was jedoch nicht überall möglich ist.

Auch immer möglich, deine Post an eine andere Adresse weiterzuleiten oder aber diese Adresse als solche anzugeben. Dabei solltest du aber bedenken, ob die Adresse, die du angibst nicht eventuell zu dir zurückverfolgt werden kann oder du dadurch Freunde oder Orte, die für dich wichtig sind, preisgibst und somit diese gefährdest.

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Namensänderung

Folgen einer Namensänderung?

Mit der Bewilligung deines Antrages auf Namensänderung hast du das Recht, diesen neuen Namen zu tragen. Dein alter Name wird gelöscht, Ausweise, Urkunden, Verträge etc. musst du auf diesen neuen Namen ändern lassen. Du kannst beim Standesamt deiner Geburtsstadt eine neue Geburtsurkunde beantragen die auf den neuen Namen ausgestellt wird. Einigen Behörden wird automatisch eine Mitteilung über die Namensänderung zugesandt. Näheres darüber erfährst du bei der Antragstellung. Versichere dich, das, solltest du z.B. eine Auskunftssperre (siehe Kapitel Auskunftssperren) zu deiner Person haben, auch diese auf deinen neuen Namen geändert wird.

Wichtig für dich, falls du deinen Namen auch aus Sicherheitsgründen änderst. Sollten z.B. deine Eltern beim Standesamt deines Geburtsortes eine etwaige Namensänderung hinterfragen oder zu irgendwelchen Zwecken eine Abschrift deiner Geburtsurkunde sich ausstellen lassen, würde ihnen über deine Namensänderung Auskunft erteilt. Du kannst jedoch versuchen, mit dem betreffenden Amt direkt Kontakt aufzunehmen um mit diesem Absprachen für solche Anfragen zu treffen. Die Namensänderung kann dich also im Alltag schützen, Täter die nach dir suchen und aus deiner Familie stammen, könnten mit einigem Aufwand deinen neuen Namen aber trotzdem herausfinden.

Benütiigte Unterlagen für eine Namensänderung:
In den einzelnen Bundesländern können zuständige Behörden unterschiedliche Bezeichnungen haben bzw. sich unterscheiden. Auch der tatsächliche (zeitliche) Verfahrensverlauf bzw. die Kosten können abweichen. Fertige von allen Unterlagen Kopien an, denn meist werden alle Unterlagen zusätzlich in Kopie verlangt,  sowie für deine persönlichen Unterlagen
- Erklärung zum Namensänderungsverfahren und Antrag auf  Namensänderung
Diese Unterlagen erhältst du bei der für die Namensänderung zuständigen Behörde. Im Antrag werden persönliche Daten erfragt etc. Solltest du zu einzelnen Punkten keine Angaben machen können, begründe dies einfach…z.B. Wohnanschrift der Eltern.
- Geburtseintrag
Die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen Geburtseintrag und nicht um eine Geburtsurkunde oder ähnliches handelt. Soll sich die Namensänderung auch auf deine minderjährigen Kinder erstrecken, benötigst du für diese ebenfalls diese Unterlagen.  Es lohnt sich das jeweilige Amt vorher anzurufen, mitunter kann man dies telefonisch oder per E-Mail regeln. Kosten hierfür ca. 8 Euro.
- polizeiliches Führungszeugnis

wird beim für dich zuständigen Bürgeramt oder Rathaus beantragt. Auch hiervon benötigst du eine beglaubigte Abschrift, bzw. wird diese meist direkt an das zuständige Amt (Rechtsamt) geschickt. Und du legst deinem Antrag nur die Quittung hierfür bei. Kosten hierfür ca. 14 Euro.

- Bescheinigung aus dem Melderegister
Auch diese erhältst du beim Bürgeramt oder im Rathaus. Zusammen damit kannst du dir eine Übersicht über deine Wohnorte der letzten fünf Jahre ausdrucken lassen, dies benötigst du beim ausfüllen des Antragsformulars. Kosten ca. 5 Euro.
- ein Schreiben (Gutachten) vom Arzt/Therapeuten
Sehr wichtig ist die Begründung vom behandelnden Arzt/Therapeuten über den Grund der Namensänderung. Es muss keine Diagnose in diese Begründung geschrieben werden. Es ist ausreichend, die vorliegenden Gründe deutlich zu beschreiben (z. B. die erlebte Gewalt, Sicherheit/Schutz, das es für den Heilungsprozess wichtig ist, das der bisherige Name Symptom auslösend (triggernd) ist, an die Täter/Tat erinnert usw.). Wenn man auch einen neuen Vornamen beantragt, sollte auch dies noch einmal gesondert deutlich begründet werden.
- eine eigene Erklärung zu Gründen der Namensänderung

Hier schreibst du eine Begründung für deine Entscheidung, deinen Namen zu ändern. Eventuell auch, warum du dich für deinen neuen Namen entschieden hast, je nach dem, wie viel du davon preisgeben willst.

Ein eigenes Schreiben wird meist gefordert, da der/die jeweilige SachbearbeiterIn von dir selbst hören möchte, welche Motivation und Gründe du hast, deinen Namen zu ändern. Es kann gut sein, das du gefragt wirst, ob du den Mädchennamen deiner Mutter annehmen möchtest. Auch das (bzw. das du das nicht möchtest) kannst du erklären. Möchte man gern einen bestimmten neuen Namen,  (nur gebräuchliche deutsche Namen dürfen verwendet werden) kann man auch das in die Begründung schreiben, also warum einem gerade dieser Name so wichtig ist (z. B. man verbindet etwas für einen selbst sehr wichtiges mit diesem neuen Namen).
- Einkommens-/Sozialhilfebescheid

Du brauchst einen Einkommensbescheid bzw. Nachweise über die Finanzierung deines Lebensunterhaltes (Sozialhilfe/ Bafög/ Minijob), da auf die Namensänderung selbst auch eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen egal welcher Art und dem Grund der Namensänderung.

Ein Antrag auf Namensänderung kann abgelehnt werden, wenn die schutzwürdigen Rechte anderer entgegenstehen oder der Grund für die Namensänderung nicht ausreichend ist. Allerdings sollte ein solcher Antrag aufgrund langjähriger Traumatisierung z.B. durch die Namensgeber (Eltern) ein ausreichender Grund sein.

Voraussichtlicher weiterer Verlauf:

Wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast, gehst du damit zum zuständigen Amt, dies kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein, meist ist es das Standesamt oder das Ordnungsamt. Am besten vereinbarst du vorher einen Termin. Meist liest der zuständige Bearbeiter die Unterlagen sofort  und/oder prüft, ob alle Unterlagen vorliegen. Stellt eventuell nochmals Fragen. Die Angaben werden aufgenommen, wie z. B. natürlich auch neue Name.  Mit der Unterschrift unter den Antrag erlaubst du dem zuständigen Amt auch, weitere Erkundigungen zu machen, die die Namensänderung betreffen, z. B. im Schuldnerverzeichnis oder bei der Polizei. Z.B. kann ein offenes Verfahren vor Gericht ein Grund für die Ablehnung des Antrages sein.


Bearbeitungszeit ca. 2-3 Monate

Bereite dich vorher darauf vor, wie wird es für dich sein,  wenn der Bearbeiter z.B. die Stellungnahme deiner Therapeutin liest oder dich nach deinen Beweggründen fragt. Schließlich ist er dir fremd und erfährt doch sehr persönliche Dinge über dich. Vielleicht hilft es dir, zu diesem Termin Unterstützung mit zu nehmen.

Ist der Antrag bewilligt worden, bekommst du einen Bescheid darüber, bezahlst die erhobene Verwaltungsgebühr, und erhältst auf dem Amt oder per Post die neue Namensurkunde. Diese wird auch an das Standesamt in deinem Geburtsort geschickt.  Sollte dein Antrag abgelehnt werden, findest du in der Rechtsbehelfsbelehrung dieses Schreibens, wie du dagegen Widerspruch einlegen kannst, welche Fristen hierfür gelten und an wenn du dich dafür wenden musst
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Nach der Namensänderung:
... musst du alle Ausweise auf den neuen Namen ändern lassen. Auch hierfür fallen noch mal Kosten an! (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, EC-Karte...). Dafür brauchst du oft die Urkunde über die Namensänderung, mitunter eine beglaubigte Kopie. Vielleicht lässt du dir, wenn du die Urkunde beim Amt abholst gleich einige Kopien beglaubigen.

Quelle: www.meinewebseite.net/ichwollteimmerleben
 
   
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